Allgemeine Geschäftsbedingungen
POWERPEAK
MITTELHESSEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PowerPeak Mittelhessen UG (haftungsbeschränkt) Stand 09/2024
§ 1 Allgemeine Bedingungen
§ 1.1 Die PowerPeak Mittelhessen UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend PowerPeak Mittelhessen UG genannt) bietet dem Kunden den Kauf, die Lieferung und Montage, soweit jeweils einschlägig, von Photovoltaikanlagen („PV-Anlage“ oder „PV-Anlagen“ genannt), Stromspeichersystemen („Speicher“), KFZ-Ladestationen („Wallbox“) nebst Zubehör (z.B. Zählerschränke, Anlagenübersteuerungen, etc.) gemäß Angebot an. Angebot im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Schreiben an den Kunden, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Anlage beigefügt sind. Die Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten jeweils in ihrer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Form für jeden Vertragstyp gemäß § 2 und das vorvertragliche Schuldverhältnis zwischen PowerPeak Mittelhessen UG und ihrem Kunden.
§ 1.2 Leistungen, die von der Leistungsbeschreibung im Angebot (z.B. aufgrund anderer baulicher Voraussetzungen) abweichen oder darüber hinausgehen, muss der Kunde gesondert beauftragen und entsprechend dem tatsächlichen Aufwand bzw. dem diesbezüglichen Zusatzangebot des Anbieters bezahlen.
§ 1.3 Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verbraucher sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und diese in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.
§ 1.4 Diese AGB gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden der Vertrag vorbehaltlos ausgeführt wird. Andere Bedingungen, abweichende oder anders lautende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die PowerPeak Mittelhessen UG stimmt diesen im Einzelfall schriftlich zu.
§ 1.5 Die PowerPeak Mittelhessen UG ist berechtigt, Lichtbilder von installierten PV-Anlagen unter Angabe des Standortes (PLZ, Ort) zu Werbezwecken zu verwenden und zu veröffentlichen.
§ 2 Geltungsbereich je nach Vertragstypus
Die allgemeinen Bestimmungen nach Teil A und D dieser AGB gelten für alle Verträge zwischen der PowerPeak Mittelhessen UG und dem Kunden. Für Kaufverträge über PV-Anlagen gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen gemäß Teil B dieser AGB. Für Kaufverträge mit Montage- und Installationsverpflichtung von PV-Anlagen gelten zusätzlich noch die besonderen Bestimmungen gemäß Teil C dieser AGB.
§ 3 Angebote und Unterlagen
§ 3.1 Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn das vom Kunden unterschriebene Angebot/die Bestellung von der PowerPeak Mittelhessen UG angenommen und schriftlich bestätigt wird, oder mit der Ausführung der Leistung begonnen wird. Leistungen des Netzbetreibers (z.B. für den Rundsteuerempfänger, die Inbetriebnahme, die Fernwirkanlage, etc.) sind nicht Gegenstand des Angebots und müssen kundenseitig gesondert beauftragt und gezahlt werden.
Entspricht die Vertragsbestätigung durch den Anbieter nicht dem Angebot des Kunden, handelt es sich um ein neues Angebot des Anbieters. Dieses Detailangebot kann der Kunde durch Gegenzeichnung und Rücksendung an den Anbieter annehmen. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Zugang des durch den Kunden gegengezeichneten Detailangebots beim Anbieter zustande.
§ 3.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Angeboten, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen behält sich die PowerPeak Mittelhessen UG Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtdurchführung des Auftrages unverzüglich an die PowerPeak Mittelhessen UG zurückzugeben.
§ 3.3 Alle einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegten Objektdaten und Stromverbrauchsdaten, wie Dachfläche und -neigung, Ausrichtung sowie Angaben zu einer möglichen Verschattung, dem jährlichen Stromverbrauch sowie dessen Lastprofil usw., sind vom Kunden nach Erhalt der Berechnung verantwortlich zu überprüfen. Alle der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegten Einstrahlungsdaten beziehen sich auf veröffentlichte, vergangene Werte und können somit nur eine Prognose für die Zukunft darstellen. Wirtschaftlichkeitsberechnungen haben deshalb Beispielscharakter und sind nicht Vertragsbestandteil. Die PowerPeak Mittelhessen UG übernimmt keine Gewähr für mittels Software erstellte Ertragsprognosen von PV-Anlagen.
§ 4 Rechnungen, Zahlungsbedingungen und Verzug
§ 4.1 Die PowerPeak Mittelhessen UG stellt dem Kunden über die Leistung eine Rechnung aus, die die jeweils zur Zeit der Rechnungsstellung gültige Umsatzsteuer ausweist.
§ 4.2 Die Preisberechnung erfolgt nach den vertraglichen Einheitspreisen (z.B. je Meter) und der Menge der tatsächlich ausgeführten Leistungen, wenn keine andere Berechnungsart (z.B. für eine Ware, durch Pauschalsumme, nach Stundenlohnsätzen, etc.) vereinbart ist.
§ 4.3 Unsere Rechnungsforderungen sind innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Rechnungstellung und ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Konto. Zahlungen sind unmittelbar an die PowerPeak Mittelhessen UG zu leisten. Angestellte, Außendienstmitarbeiter sowie Montagepersonal der PowerPeak Mittelhessen UG sowie eingesetzte Subunternehmer haben keine Inkassovollmacht. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind unsere Forderungen aus dem Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der jeweiligen Ware und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
§ 4.4 Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht gezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
§ 4.5 Im Falle des Zahlungsverzuges ist die PowerPeak Mittelhessen UG dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (§247 BGB) zu verlangen. Dem Verbraucher ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (§247 BGB) ist. Der PowerPeak Mittelhessen UG ist der Nachweis gestattet, dass tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist.
§ 4.6 Wird nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden erkennbar, durch die ein Anspruch von uns gefährdet wird, insbesondere bei Zahlungseinstellung oder einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, sind wir im Falle einer Vorleistungspflicht unsererseits berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Stellung einer angemessenen Sicherheit auszuführen. Erbringt der Kunde keine Sicherheitsleistung innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist, sind wir – unbeschadet sonstiger Rücktrittsrechte – dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eine Vorauszahlung leistet.
§ 4.7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder der Anspruch des Kunden aus dem gleichen Vertragsverhältnis wie unser Anspruch stammt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt und Sicherung
§ 5.1 Die gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum der PowerPeak Mittelhessen UG, bis der Kunde sämtliche aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Ansprüche erfüllt hat.
§ 5.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Gegenstände untersagt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die PowerPeak Mittelhessen UG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
§ 5.3 Der Kunde ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der PowerPeak Mittelhessen UG nicht berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs umzubilden und zu verarbeiten. Im Falle der Verarbeitung und Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt dies im Namen und für Rechnung der PowerPeak Mittelhessen UG, jedoch ohne, dass der PowerPeak Mittelhessen UG hieraus Verpflichtungen entstehen. Im Falle des Erlöschens des Eigentums infolge Verbindung oder Vermischung verpflichtet sich der Kunde, mit Abschluss des Vertrags, der PowerPeak Mittelhessen UG einen (Mit-)Eigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts zu übertragen.
§ 5.4 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzugs des Kunden, ist die PowerPeak Mittelhessen UG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware durch die PowerPeak Mittelhessen UG erfordert keinen Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Vorschriften über Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§§ 499 bis 504 BGB) finden Anwendung.
§ 5.5 Der Kunde verwahrt im Eigentum der PowerPeak Mittelhessen UG stehende Gegenstände unentgeltlich für die PowerPeak Mittelhessen UG und sorgt für angemessenen Versicherungsschutz gegen übliche Risiken.
§ 5.6 Bei Pflichtverletzungen des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die PowerPeak Mittelhessen UG berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist zur Leistung vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen, hierzu das Grundstück des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware zur Tilgung der gesicherten Forderungen zu verwerten.
§ 1 Gefahrübergang
§ 1.1 Nur für Unternehmer: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Unternehmer über, wenn der Gegenstand zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Dies gilt auch für den Fall, dass frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
§ 1.2 Nur für Verbraucher: Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der Ware über.
§ 1.3 Ist vereinbart, dass der Kunde die Waren abholt, so geht abweichend von vorstehenden Bestimmungen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung und deren Anzeige gegenüber dem Kunden auf diesen über.
§ 2 Haftung für Sachmängel
§ 2.1 Allgemeine Regelungen
Alle diejenigen Gegenstände sind unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
§ 2.1.1 Es bestehen keine Mängelansprüche, soweit es sich lediglich um eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes, Blitzschlags, Überspannung oder anderer äußerer Einflüsse entstanden sind, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder einem Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen, so bestehen für diese und daraus resultierende Folgen keine Mängelansprüche.
§ 2.1.2 Regressansprüche des Kunden gegen PowerPeak Mittelhessen UG gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
§ 2.1.3 Weitergehende oder andere als in Teil B § 2 geregelte Ansprüche des Kunden gegen PowerPeak Mittelhessen UG und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
§ 2.2 Regelungen für Verbraucher
§ 2.2.1 Der Verbraucher hat die erhaltene Ware unverzüglich auf Fehler zu kontrollieren und innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen. Dies stellt jedoch keine Ausschlussfrist für Mängelrechte dar. PowerPeak Mittelhessen UG haftet nicht für Fehler, deren Auftreten durch den Verbraucher verursacht wurde. Das gilt auch für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen. Bezüglich aller anderen Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung des Kaufrechts.
§ 2.2.2 Mängelansprüche des Verbrauchers verjähren innerhalb von 2 Jahren vom Tag des Gefahrübergangs an gerechnet, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend längere Fristen vor.
§ 2.2.3 Der Verbraucher kann bei Vorliegen eines Mangels zunächst nach seiner Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung verlangen, es sei denn die gewählte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) ist für PowerPeak Mittelhessen UG im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen unverhältnismäßig oder unmöglich.
§ 2.2.4 Erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung oder wenn PowerPeak Mittelhessen UG berechtigterweise die Nacherfüllung verweigert, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt) oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen (Minderung).
§ 1.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von PowerPeak Mittelhessen UG, falls der Kunde Unternehmer ist. PowerPeak Mittelhessen UG ist aber dennoch berechtigt, bei dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gericht zu klagen.
§ 1.2 Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich das deutsche materielle Recht, auch wenn das deutsche internationale Privatrecht auf ein anderes Recht verweist. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den Internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
§ 1.3 Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, was auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses gilt. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung tritt das in Kraft, was die Parteien bei verständiger Würdigung unter Berücksichtigung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges vereinbart hätten, falls ihnen dieser Umstand bekannt gewesen wäre.
§ 1.4 Alle Informationen, die PowerPeak Mittelhessen UG im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden, werden strikt vertraulich behandelt und ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages verwendet. Einzelheiten zum Datenschutz – einschließlich Ihrer konkreten Rechte – finden sich in der Datenschutzerklärung von PowerPeak Mittelhessen UG, die in der jeweils aktuellen Fassung dem Vertragstext beigefügt wurde.